Mechanische Prüfungen
Krananlagen
Nach BGV / GUV-V D6 §25 und §26 ist jeder Betreiber dazu verpflichtet seine Krananlagen
jährlich nach den Grundsätzen der DGUV 309-001 prüfen zu lassen.

Unsere Dienstleitung für die Prüfung von Krananlagen beinhaltet folgende Tätigkeiten:
• Prüfung der Anlage auf Übereinstimmung mit den Angaben im Prüfbuch
• Prüfung des Zustands von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, oder sonstigen Veränderungen
• Prüfung auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und der Bremsen
• Funktions- und Bremsprobe mit Last im Bereich der höchstzulässigen Tragfähigkeit
• Dokumentation der Prüfergebnisse im Kranbuch.
• Bei bestandener Prüfung anbringen einer Prüfplakette
• Erstellen eines Angebotes über notwendige Ersatzteil- und Reparaturkosten
• Berechnung der Restnutzdauer bei motorisch betriebenen Hubwerken

Wir bieten diese Prüfung für sämtliche Krananlagen an.


Lastaufnahmemitteln
Der Betreibe von Anschlagmitteln ist dazu verpflichtet die Prüfintervalle über eine Gefährdungsbeurteilung zu definieren.
Des Weiteren besteht dann die Pflicht die Anschlagmittel einer UVV Prüfung nach der DGUV Regel 100-500 zu unterziehen.

Unsere Dienstleitung für die Prüfung von Anschlagmitteln beinhaltet folgende Tätigkeiten:
• Prüfung der Anschlagmittel auf Übereinstimmung mit den Angaben im Prüfnachweis
• Prüfung des Zustands von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß oder sonstigen Veränderungen
• Dokumentation der Prüfergebnisse
• Bei bestandener Prüfung anbringen einer Prüfplakette
• Erstellen eines Angebotes über notwendige Ersatzteil- und Reparaturkosten


Kraftbetätigte Türen und Tore
Türen und Toren unterliegen einer konstanten Belastung. Daher hat der Gesetzgeber in der Vorschrift ASR A1.7 festgelegt,
das kraftbetätigte Türe und Tore regelmäßig (mind. 1x pro Jahr) einer UVV Prüfung unterzogen werden müssen.

Unsere Dienstleitung für die Prüfung von kraftbetätigten Türen und Tore beinhaltet folgende Tätigkeiten:
• Prüfung des Zustands von Türen und Tore hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, oder sonstigen Veränderungen
• Kraftmessung an den Schließkanten der Türen und Tore
• Funktionsprüfung der Absturzsicherung an der Toren
• Funktionsprüfung der Windlastsicherungen an den Toren
• Dokumentation der Prüfergebnisse
• Bei bestandener Prüfung anbringen einer Prüfplakette
• Erstellen eines Angebotes über notwendige Ersatzteil- und Reparaturkosten